Basiszinssatz

Hier finden Sie Informationen zum Thema Basissinssatz und Basiszins. Desweiteren finden Sie auch einen online Verzugszinsrechner, Informationen zum Thema Verzug, online Mahnbescheid und dem gerichtlichen Mahnverfahren.

Der Basiszinssatz ist ein vom Bürgerlichen Gesetzbuch (§247) geregelter Zinssatz. Er regelt die Verzinssung von Forderungen. Die Höhe der aktuellen Verzugszinsen richtet sich nach dem von der Bundesbank festgelegten Basiszinssatz. Die Deutsche Bundesbank berechnet den Basiszinssatz immer halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres.




Der Basiszins

Der Basissinssatz

Die Deutsche Bundesbank, passt die Höhe des Basiszinssatz dabei dem Hauptfinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank (EZB) an. Bei der Berechnung des Verzugszinssatz wird zwischen Verbrauchergeschäften und den Handelsgeschäften unterschieden. So liegt der Verzugsszinssatz für Verbrauchergeschäfte jeweils fünf Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz, während er für Entgeltforderungen bei den Handelsgeschäften acht Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz liegt.

Der aktuelle Basiszinssatz ist: -0,88 Prozent (Stand vom 01.01.2020)

Die Summe für Forderungen kann mit einem sogenannten Verzugszinsrechner online errechnet werden. Dieser Rechner nutzt für die Berechnungen immer den aktuellen Basiszinssatz. Die Informationen zu den Themen Basiszins, Basiszinssatz und online Verzugszinsrechner sollen Ihnen bei der Berrechnung der Verzugszinsen helfen und Sie ausführlich informieren.




Der Verlauf der Höhe des Basiszinssatzes in der Vergangenheit

  • -0,88 % ab 01.01.2020
  • -0,88 % ab 01.01.2019
  • -0,88 % ab 01.07.2018
  • -0,88 % ab 01.01.2018
  • -0,88 % ab 01.07.2017
  • -0,88 % ab 01.01.2017
  • -0,88 % ab 01.07.2016
  • -0,83 % ab 01.01.2016
  • -0,83 % ab 01.07.2015
  • -0,83 % ab 01.01.2015
  • -0,73 % ab 01.07.2014
  • -0,63 % ab 01.01.2014

  • -0,38 % ab 01.07.2013
  • -0,13 % ab 01.01.2013
  • 0,12 % ab 01.07.2012
  • 0,12 % ab 01.01.2012
  • 0,37 % ab 01.07.2011
  • 0,12 % ab 01.01.2011
  • 0,12 % ab 01.07.2010
  • 0,12 % ab 01.01.2010
  • 0,12 % ab 01.07.2009
  • 1,62 % ab 01.01.2009
  • 3,19 % ab 01.07.2008
  • 3,32 % ab 01.01.2008

  • 3,19 % ab 01.07.2007
  • 2,70 % ab 01.01.2007
  • 1,95 % ab 01.07.2006
  • 1,37 % ab 01.01.2006
  • 1,17 % ab 01.07.2005
  • 1,21 % ab 01.01.2005
  • 1,13 % ab 01.07.2004
  • 1,14 % ab 01.01.2004
  • 1,22 % ab 01.07.2003
  • 1,97 % ab 01.01.2003
  • 2,47 % ab 01.07.2002
  • 2,57 % ab 01.01.2002

Die Verzinsung aus Schuldverhältnissen mit einem Zinsrechner errechnen

Die Übersicht zeigt genau wann es eine Veränderung gab. Es gibt Zeiten, wo der Zinssatz absolut unverändert geblieben ist und andere, wo er sich verändert hat. Der gültige Geltungszeitraum ist dabei immer halbjährlich. Die Berechnung des Verzugszinssatz geschieht immer auf der Grundlage des Basiszinssatzes und richtet sich danach, ob es sich um ein Handelsgeschäft oder ein Verbrauchergeschäft gehandelt hat. Je nach dem gibt es Unterschiede bei den Prozentpunkten, die für die Berechnung verwendet werden müssen. Außerdem spielen bei der Berechnung der zu zahlenden Zinsen auch die Verzugstage eine große Rolle.