Ein Schuldner, der eine Leistungsforderung nicht beglichen hat (zum Beispiel nach einer Mahnung oder Zeitablauf) befindet sich im Schuldnerverzug. Bei einer Geldforderung spricht man dann auch vom einem Zahlungsverzug. Die dann entstehenenden Verzugszinsen berechnen sich wie folgt:
Die benötigten Daten zur Berechnung
- der geschuldete Rechnungsbetrag
- der Verzugszeitpunkt (30 Tage nach Rechnungsstellung)
- Art des Geschäfts (Verbrauchergeschäft oder Handelsgesellschaft)
Beispieldaten für eine Verzugszinsen-Berechnung
- Rechnungsbetrag: 500 Euro
- Rechnungsdatum: 10.01.2016
- Verzugszeitpunkt: 09.02.2016
- Geschäftsart: Verbrauchergeschäft
- Zinssatz: 5 Prozent
- Aktueller Basiszinssatz: -0,83 Prozent
- Verzugszinssatz (Zinssatz + Basiszinssatz): 4,17 %
So werden die Verzugszinsen berechnet
Diese Formel wird zur Berechnung genutzt:
Verzugszinsen = Rechnungssumme x (Verzugszinssatz/100) x (Tage in Verzug/360)
Für unser Beispiel ergibt sich also am 13.02.2016 folgende Rechnung:
Verzugszinsen = 500 x (4,17/100) x (4/360) = 0,23 Euro